Gottesdienst aus dem Blickwinkel der KommunionhelferInnen

Peter Weidemann in Pfarrbriefservice.de

Unsere Pfarrei bietet vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen. Haben Sie schon einmal über den Dienst einer Diakonats- und Kommunionhelferin bzw. eines Diakonats- und Kommunionhelfers nachgedacht?

In den Sonntagsgottesdiensten unserer Pfarrei gehören Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer einfach dazu. Sie helfen bei der Kommunionausteilung weil erfreulicherweise die Zahl der Mitfeiernden groß ist. Somit ist die Aufgabe von Kommunionhelfern als Dienst an der Eucharistie und auch für die Gläubigen zu verstehen. Der Dienst eines Kommunionhelfers ist ein wichtiger Dienst nicht nur während der Feier der Heiligen Messe. Denn Kommunionhelfer können den Kranken die Heilige Kommunion bringen und so dazu beitragen, die Eucharistie zu einem wichtigen und wertvollen Zeichen der Verbundenheit mit unseren alten und kranken Menschen werden zu lassen.

Sinnvollerweise hat eine Gemeinde entsprechend ihrer Größe und der Häufigkeit an Gottesdiensten bzw. Krankenkommunionen mehrere Personen, die für diese Dienste beauftragt sind.

Kommunionhelfer wird man wie folgt: Auf Vorschlag des zuständigen Seelsorgers werden Kommunionhelfer vom Bischof beauftragt, nachdem sie an einem Einführungskurs des Seelsorgeamtes teilgenommen haben. Dieser Einführungskurs vermittelt theologische, spirituelle und praktische Grundlagen des Kommunionhelferdienstes. Die Beauftragung geschieht in einem feierlichen Gottesdienst im Erfurter Dom. Der Dienst selbst ist immer auf eine konkrete Pfarrei begrenzt. Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich befristet und kann im 3-Jahresabstand verlängert werden.

Darüber hinaus gibt es den Dienst der Diakonatshelfer. Sie feiern mit der Gemeinde eine Wort-Gottes-Feier, wenn in einer Gemeinde der Priester verhindert ist. Oder die regelmäßige Feier der Messe aufgrund des Priestermangels oder einer zu großen Entfernung zum Ort der nächsten Eucharistiefeier nicht möglich wäre.

Seit fast 60 Jahren üben beauftragten Frauen und Männer in ihren Kirchengemeinden den Dienst der Kommunionausteilung aus. Das zweite vatikanische Konzil hatte 1962 die rechtlichen Grundlagen auf den Weg gebracht. Auf Antrag der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vom Heiligen Stuhl am 30.April 1965 für ein Jahr lang die befristete Erlaubnis erteilt, dass in den Diasporagebieten in der DDR bei den sonntäglichen Gottesdiensten ohne Priester, „Laien- und Hausandachten“ und später „Stationsgottesdienst“ genannt, durch geeignete Laien die heilige Kommunion gespendet werden konnte. Inzwischen ist aus diesem Erprobungszeitraum ein nicht mehr wegzudenkendes Erfolgsmodell geworden. Übrigens wurde im Jahr 1983 in Erfurt erstmals eine Frau als Diakonatshelferin angemeldet und „nach einem kleinen Erdbeben“ dann im April 1984 beauftragt.

Viele Frauen sind gefolgt und so ist die Schar der Diakonats- und Kommunionhelferinnen inzwischen auf über 200 gewachsen. Gemeinsam mit den vielen Ministrantinnen im Bistum sehe ich dies als Meilenstein auf dem Weg zum Diakonat der Frau.

…und nun noch etwas in eigener Sache:

Viele von Ihnen kennen mich bereits. Ich darf seit vielen Jahren in unserer Gemeinde den Dienst der Kommunionhelferin ausüben. Natürlich war ich bei meinem ersten Dienst an Ostern 1995 sehr aufgeregt. Neben den organisatorischen Dingen war es vor allem das Bewusstsein, dem Herrn so nahe sein zu dürfen. Inzwischen sind die weichen Knie bezüglichen der Abläufe verschwunden – geblieben ist die Ehrfurcht vor dem heiligen Brot. Und immer wieder empfinde ich meinen Dienst als große Gnade.

In diesem Sinne möchte ich Sie ermutigen, darüber nachzudenken, ob dieser Dienst für Sie nicht auch eine gute Möglichkeit der Glaubensvertiefung sein könnte und gleichzeitig unsere Gemeinde zu stärken. Das Team der Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer freut sich auf Verstärkung.

Christiane Kretschmer

 

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